DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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Donnerstag, 21. Juli 2011
News 11 von 22              Zum News-Bereich  
Rote 07 im Ausland  
Rechtzeitig zur Urlaubssaison hat der DEUVET von mehreren Zulassungsstellen Positives erfahren.  
Nach Auskunft von mehreren Zulassungsstellen wird für die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland empfohlen, sich für das betreffende Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung I ausstellen zu lassen. Dieses ist ein EU-konformes Dokument und somit wird die 07 dann im Ausland anerkannt. Zusätzlich sollte sich der Fahrzeugbesitzer bei seiner Versicherung über die Gültigkeit seiner Haftpflichtversicherung im Ausland erkundigen und gegebenenfalls die entsprechende Deckungszusage (grüne Versicherungskarte) anfordern.  
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