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So äußerte sich Minister Dieter Posch vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Hessen dahingehend, dass in Hessen künftig grundsätzlich nach dem Ablauf der letzten HU zwei Jahre und damit ohne Plattenrückdrehen zugeteilt wird.
Hessen argumentiert neben dem Saarland wie folgt: Es kann nicht Aufgabe des Zulassungsrechtes sein, die Sanktionsfehler des Ordnungswidrigkeits- und Bussgeld-Rechtes auszugleichen.
Dem können wir nur zustimmen.
Im folgenden finden Sie das Original der Pressemeldung aus Hessen:
Zweijährige Plakette in Hessen ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorführung
Pressemitteilung Verkehrsministers Posch: „Ungerechte Regelung wird beendet“
„Ab sofort erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem TÜV-Termin eine für zwei Jahre gültige Plakette. Damit wird eine ungerechte und bundesweit uneinheitlich gehandhabte Regelung beendet“, teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch mit.
Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte. Danach wurde bei überzogenem TÜV-Termin die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen.
Diese Vorschrift werde nicht mehr angewendet, sagte Posch: „Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.“
„Hessen hat diese Regelung seit Jahren kritisiert, weil sie aus technischer Sicht nicht begründbar ist und von den Autofahrern als indirekte Strafe empfunden wurde“, sagte Posch. Sie sei zudem bundesweit nicht einheitlich angewendet worden. Zum Beispiel habe das Saarland die Vorschrift nie angewendet.
Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.
© 2010 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |