DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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Montag, 10. Mai 2010
News 14 von 39              Zum News-Bereich  
Unser Mitglied NVG bietet seinen Mitgliedern einen ganz besonderen Servive  
Die Bedingungen für Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-Lkw liegen im Ermessen der örtlichen Behörden. Unser Mitglied NVG bietet seinen Mitgliedern einen besonderen Service.
 
Speziell für die Mitglieder der NVG besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot zu einer mehr als moderaten Gebühr zu erhalten.

Für nur 85,00 Euro wird eine Genehmigung erteilt, die für ein ganzes Jahr gilt.

Die Ausnahmegenehmigung wird über den Sitz der NVG in Lemgo erteilt und kann daher nur von Clubmitgliedern beantragt werden.

Nähere Informationen zur Verfahrensweise und zur Mitgliedschaft in der NVG finden Sie unter
www.n-v-g.de
 
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