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Bereits 1992 wurden neue Verkehrsschilder eingeführt. Die alten Verkehrsschilder blieben nach einer Übergangsregelung weiterhin unbefristet gültig.
Im Rahmen der "Schilderwaldnovelle", die zum 01.09.2009 in Kraft trat, wurde auch diese Übergangsregelung gestrichen.
Damit wurden zahlreiche Verkehrsschilder ungültig. Rechtsexperten der Regierung kamen nun zu dem Egebnis, dass die "Schilderwaldnovelle" gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist. Daher sind die alten Verkehrsschilder vor 1992 weiterhin gültig und müssen nicht mehr augetauscht werden.
Wir können daher nur dringend davon abraten, Empfehlungen der Presse zu folgen alte Verkehrsschilder zu ignorieren.
Verkehrsminister Peter Ramsauer forderte die Kommunen auf, die freigewordenen Mittel zur Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen zu verwenden.
Er betonte aber auch, dass weiterhin intensiv an einer Regelung gearbeitet wird, die dem Schilderwald in Deutschland entgegenwirken soll. |