DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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Sonntag, 07. März 2010
News 32 von 40              Zum News-Bereich  
NRW setzt sich für Oldtimerfahrer ein - entfallene Landkreise dürfen bleiben!  

Zahlreiche Oldtimerfahrer haben bislang auf die Zuteilung eines H-Kennzeichens verzichtet, um ihre alten, nicht mehr existenten Kreisbuchstaben nicht zu verlieren.

 

Dies betrifft vor allem Oldtimerfahrer mit Fahrzeugen von ca. 1000 - 1400 ccm, für die der Anreiz der Steuerersparnis nicht so hoch war, dass es in der Geldbörse richtig weh getan hätte.

Seit Einführung der Umweltzonen haben diese Oldtimerbesitzer jedoch mit einem zusätzlichen Nachteil zu kämpfen. Sie dürfen diese nicht befahren.

Daher hat sich der DEUVET in der Vergangenheit in den Bundesländern dafür eingesetzt, dass Oldtimer, denen ein H-Kennzeichen zugeteilt wird Ihre alten, entfallenen Kreisbuchstaben behalten dürfen. Es macht keinen Sinn, dass Oldtimer aus Umweltzonen ausgeschlossen werden, nur weil Ihre Besitzer an Ihren alten Kreis-Kennzeichen festhalten möchten. Hierfür fehlt jeder sachlich gerechtfertigte Grund.

Als erstes Bundesland hat nun Nordrhein-Westfalen mit den Oldtimerfahrern ein Einsehen. Oldtimerbesitzer dürfen nach Erlangung des H-Kennzeichens entfallene Kreis-Kennzeichen - versehen mit einem "H" weiterführen. Dies gilt natürlich nur, wenn vor Zuteilung des H-Kennzeichens noch die alten Kreisbuchstaben am Fahrzeug geführt wurden.

Auf Nachfrage von DEUVET Vizepräsidentin Ursula Busch begründete das Landesverkehrsministerium NRW seinen Erlass mit dem Umstand, dass allein die Tatsache, dass ein Halter seine alten Kreis-Kennzeichen behalten möchte nicht maßgeblich sein kann für die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.

 
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