DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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Samstag, 18. September 2010
News
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Argumente für die Verlängerung der HU-Fristen
Der DEUVET setzt sich für die Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer ein. Im nachfolgendem Artikel werden die Gründe erläutert.
Warum setzt sich der DEUVET für die Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer ein?
Derzeit müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen wie alle Personenkraftwagen im Abstand von zwei Jahren zur Hauptuntersuchung (allgemein TÜV genannt). Nach der repräsentativen Studie aus einer Umfrage des DEUVET und der Fachmagazine aus dem Jahre 2006 beträgt die durchschnittliche Fahrleistung eines Oldtimers in Deutschland weniger als 2000 Kilometer im Jahr. Diese Fahrzeuge werden überdurchschnittlich gepflegt und gewartet. Die Mängelquote bei den Hauptuntersuchungen liegt unterhalb derer von normalen Gebrauchsfahrzeugen. Außerdem fallen Oldtimer bei Unfällen nicht durch technische Mängel als Unfallursache auf. Im Gegenteil: Ist ein Oldtimer in einen Unfall verwickelt trifft den Fahrer des Oldtimers in den meisten Fällen keine Schuld.
In mehreren europäischen Staaten gelten für Oldtimer bereits wesentlich längere Intervalle für eine technische Hauptuntersuchung. So zum Beispiel in Dänemark acht Jahre und in Polen fünf Jahre. In Belgien, Luxemburg und Schweden wurde eine technische Überprüfung für Fahrzeuge vor Baujahr 1950 ganz abgeschafft. In den Niederlanden müssen seit 2009 Oldtimer vor Baujahr 1960 ebenfalls nicht mehr überprüft werden. Eine vollständige Abschaffung wollen wir aus verschiedenen Gründen nicht fordern. Unserer Ansicht nach ist eine Verlängerung der Hauptuntersuchung auf fünf Jahre ein sinnvoller Kompromiss. In dieser Zeit fährt der Besitzer im Durchschnitt weniger als 10.000 Kilometer. Jeder aktive Oldtimerbesitzer, der an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, führt im eigen Interesse technische Überprüfungen seines Fahrzeuges entweder bei entsprechender Fachkenntnis selbst durch oder lässt diese durch eine Fachwerkstatt durchführen.
Nicht nur in Bezug auf Kostensenkungen und Abbau von Bürokratie halten wir die Forderung für angemessen. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass dadurch eine geringere Umweltbelastung entsteht, da sich zusätzliche Fahrten zu den Prüfstationen, die in ländlichen Gebieten erheblich sein können, vermeiden lassen.
Dieser Antrag wurde im Jahre 2008 vom DEUVET in Zusammenarbeit mit der FDP-Bundestagsfraktion in den Bundestag gebracht. Er wurde damals von der schwarz-roten Bundesregierung abgelehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion ist jetzt bereit, diesen Antrag erneut zu stellen. Der DEUVET nutzt derzeit seine politischen Kontakte, um die Bundestagsabgeordneten im Vorfeld mit den oben genannten Argumenten zu überzeugen.
Peter Schneider DEUVET-Vizepräsident
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