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Auf dem Prüfstand standen diverse Punkte. Zum einen ging es um den Grad der Authentizität der Fahrzeuge. Auf der anderen Seite sollte die Ausgestaltung des erforderlichen Zustand für eine positive Begutachtung geändert werden.
So verlangte die Zustandsbeschreibung des neuen Entwurfes, der uns vorab zur Prüfung übersand wurde, einen "sichtbar guten Pflege- und Erhaltungszustand" und nur "leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren".
Der alte Anforderungskatalog ging von ein einem "Gebrauchten Zustand" mit normalen "Spuren der Jahre" aus. Beschrieben wird dieser Zustand dort auch mit "nicht schön, aber gebrauchsfertig".
Lesen Sie hier in demnächst mehr zu diesem Thema.
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