DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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Montag, 20. Juli 2009
News 17 von 55              Zum News-Bereich  
Umzug mit Rotem 07-Kennzeichen - Bestandsschutz  
Bei Umzug ist der Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen so gut wie sicher.  

Nachdem nun abschließend alle Bundesländer unsere Anfragen zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen beantwortet haben, können wir für den Fall des Umzuges nahezu flächendeckend Entwarnung geben.

Im Einzelnen:

  • In allen Bundesländern - außer Berlin - gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz bei Umzug.
  • In Berlin gilt der Bestandsschutz nur für Umzüge innerhalb des Stadtstaates.
  • Diese Regelungen sind verwaltungsintern und geben dem Halter der Kfz keine einklagbaren Rechte.

Da diese Regelungen für den Einzelnen nicht einklagbar sind, bitten wir unsere Mitglieder sich bei Problemen mit dem Bestandsschutz direkt an uns zu wenden, damit wir mit dem jeweiligen Landesverkehrsministerium Verbindung zwecks Lösung des Problems aufnehmen können.

 
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