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Aus diesem Anlass möchten wir nochmals darauf verweisen, dass die Verkehrsministerkonferenz bereits 2008 entschieden hat, dass Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot stattzugeben ist.
Die Landesverkehrsministerium haben die Bezirksregierung dahingehend angewiesen.
Diese Ausnahmegenehmigung gelten für Fahrten zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.
Der Antragsteller hat im Rahmen des Verfahrens einen begründeten, schriftlichen Antrag einzureichen. Bei Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung, ist der Nachweis zu führen, dass regelmäßige Fahrten in den Verbotszeiten durchgeführt werden. Dies kann z.B. eine Liste der Veranstaltungen sein, die man besuchen möchte. Weiterhin ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinung Teil 1 vorzulegen. |