|
NRW, Berlin und Sachsen verfahren einheitlich. Bei einer HU-Frist von 24 Monaten drehen diese drei Länder um maximal 23 Monate zurück.
Ist die HU um mehr als einen Zyklus überschritten, wird ebenfalls eine Plakette für einen Monat zugeteilt. Eine doppelte Prüfung oder eine doppelte Plakette entfällt damit zumindest.
Wenn man am Letzten eines Monats sein Fahrzeug mit einer Überziehung von 23 Monaten vorführt, könnte man also theoretisch am nächsten Tag eine erneute HU durchführen lassen, um so eine weitere Plakette für 24 Monate zu erhalten.
Macht das Sinn? Wird sich der Zustand des Fahrzeuges über Nacht so dramatisch verschlechtert haben, dass am nächsten Tag die Verkehrssicherheit oder die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt ist? |