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Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge können aus Griechenland mittels grüner Kurzzeitkennzeichen ausgeführt werden. Die gleichen Kennzeichen dienen der Überführung von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb Griechenlands.
Die Kennzeichen tragen einen führenden Buchstaben gefolgt von einer vierstelligen Zahl. Die unter dem Kennzeichen abgebildeten Zahlenfelder sind Muster von Aufklebern. Jedes Kennzeichen trägt zwei hiervon. Sie geben das Ende der Kurzzulassung an. Oben findet sich die Jahreszahl und darunter der Monat, in dem die Zulassung endet. Diese "Kurzzulassung" kann auf insgesamt bis 12 Monate verlängert werden. Bei einer Verlängerung werden lediglich die Aufkleber durch die zuständige Behörde ersetzt.
Die erforderliche Versicherung ist bei einem griechischen Versicherer abzuschließen.
Zusätzlich zum Kennzeichen erhält der Antragsteller einen Fahrzeugschein, der mitzuführen ist. |